Für wen ist das Programm gedacht?
Sachverständige, Gutachterinnen und Gutachter sowie fachlich qualifizierte Personen, die Managementsystem- oder Prozessnachweise in eine Begutachtung einordnen.
Curriculum & Prüfungsprogramm
Auditnachweise in eine belastbare fachliche Bewertung überführen: Prüfmaßstab, Aktenlage, Stichprobe und Schlussfolgerung sauber trennen und die Grenzen einer Aussage offenlegen.

Sachverständige, Gutachterinnen und Gutachter sowie fachlich qualifizierte Personen, die Managementsystem- oder Prozessnachweise in eine Begutachtung einordnen.
Fachliche Erfahrung im eigenen Gutachtengebiet und Grundkenntnisse der Auditmethodik. Der Zusatz baut auf einem passenden Auditorenprofil oder gleichwertiger Erfahrung auf; er ersetzt keine Fachausbildung im Sachverständigengebiet. Vor Buchung werden Vorkenntnisse, Falltyp und gewünschte Nachweistiefe dokumentiert.
Zusatzmodul mit individuell vereinbartem Umfang. Unterricht, betreute Fallarbeit und die unten genannte Prüfung werden vor Buchung in einem schriftlichen Ablaufplan ausgewiesen. Die 24 UE des jeweiligen Auditoren-Grundkurses gelten nicht automatisch für diesen Zusatz.
Live-Online über alfaview oder in Präsenz; Lernmaterialien und Prüfungsinformationen im Odoo-Portal. Eine UE entspricht 45 Minuten. Pausen zählen nicht als UE. Vor dem Start werden Terminplan, Unterrichts- und Prüfungssprache sowie gegebenenfalls individuelle mündliche Prüfungsslots bestätigt.
Auditauftrag, Gutachtenfrage und rechtliche Wertung unterscheiden; Kriterien, Geltungsbereich, Annahmen und Grenzen transparent festhalten.
Umfang / Einordnung
Nach vereinbartem Umfang
Nachweis und Ergebnis
Prüfauftragsmatrix.
Quellenherkunft, Vollständigkeit, zeitlicher Bezug, Widersprüche und fehlende Unterlagen strukturiert untersuchen.
Umfang / Einordnung
Nach vereinbartem Umfang
Nachweis und Ergebnis
Quellen- und Evidenzmatrix.
Beobachtung, Fremdangabe, fachliche Bewertung und Schlussfolgerung trennen; Alternativhypothesen und Unsicherheit berücksichtigen.
Umfang / Einordnung
Nach vereinbartem Umfang
Nachweis und Ergebnis
Begründete fachliche Stellungnahme.
Kritische Rückfragen beantworten, Aussagegrenzen erläutern und Nachforderungen oder zusätzliche Untersuchungen begründen.
Umfang / Einordnung
Nach vereinbartem Umfang
Nachweis und Ergebnis
Mündliche Verteidigung des eigenen Fallberichts.
Gewichtung: 70 %
Eine begrenzte fiktive Akte in Prüfauftragsmatrix, Evidenzmatrix und eine kurze begründete Stellungnahme überführen.
90 Minuten
Gewichtung: 30 %
Die Fallbewertung erläutern und kritisch zu Quellen, Alternativerklärungen und Aussagegrenzen Stellung nehmen.
30 Minuten
Bestanden sind mindestens 70 von 100 gewichteten Gesamtpunkten und mindestens 60 von 100 Punkten in jedem verpflichtenden Prüfungsteil. Im praktischen Teil muss das kritische Kriterium „Anforderungs- und Nachweisbezug“ mindestens 2 von 4 Rubrikpunkten erreichen. Diese Grenzen sind Festlegungen der Academy; ISO/IEC 17024 gibt keine solchen Punktwerte vor.
Praktische Leistungen werden je veröffentlichtem Kriterium auf einer Skala von 0 bis 4 bewertet: 0 = fehlt oder nicht verwertbar; 1 = erhebliche fachliche Lücken; 2 = fachlich brauchbar, mit erkennbaren Lücken; 3 = nachvollziehbar und fachlich schlüssig; 4 = vollständig, präzise und kritisch begründet. Kriterien werden innerhalb eines Prüfungsteils gleich gewichtet, sofern die Aufgabenstellung keine andere veröffentlichte Verteilung nennt. Die Teilbewertung wird auf 100 Punkte umgerechnet.
Anforderungs- und Nachweisbezug
Freigegeben sind die im Prüfungsplan benannte Normausgabe, eigene Kursnotizen, die bereitgestellten Fallunterlagen und ein einfacher Taschenrechner. Kommunikation mit Dritten, generative KI, automatische Antwortdienste sowie nicht freigegebene Internetrecherche sind während bewerteter Prüfungsteile ausgeschlossen. Textverarbeitung ist für das Falldossier zulässig; technische Hilfen zum Nachteilsausgleich werden vorab vereinbart.
Vor Beginn der Prüfung wird die Identität anhand eines amtlichen Lichtbildausweises abgeglichen. Bei Live-Online-Prüfungen werden Zugang, Aufsicht, erlaubte Arbeitsmittel und technische Ersatzverfahren vorher erläutert. Eine dauerhafte Ausweiskopie oder Prüfungsaufzeichnung ist damit nicht automatisch verbunden.
Für Wiederholungen, Nachteilsausgleich, Einsprüche, Vertraulichkeit und Zertifikatsfreigabe gelten ergänzend die gemeinsamen Prüfungsregeln.
Prüfungs- und ZertifikatsregelnAcademy-Zusatznachweis Auditkompetenz für Sachverständige
Dieses Programm gilt für Durchführungen, deren vereinbarter Kurs- und Prüfungsplan ausdrücklich auf diese Revision verweist. Bereits gebuchte Leistungen behalten ihre vereinbarten Bedingungen.
Nein. Es ist ein fachbezogener Zusatz zur Audit- und Nachweisbewertung. Fachliche Grundqualifikation und Erfahrung im jeweiligen Sachverständigengebiet bleiben erforderlich.
Nein. Sein Umfang wird vor Buchung separat festgelegt. Der dreitägige Auditorenkurs und dieser Zusatz werden nicht gleichgesetzt.
Nein. Die Prüfung verwendet einen fiktiven oder hinreichend anonymisierten Fall. Vertrauliche Akten werden nur bei zulässiger und ausdrücklich vereinbarter Nutzung berücksichtigt.
Sie erhalten eine Rückmeldung zu den bewerteten Kompetenzbereichen. Nicht bestandene Teile können nach den gemeinsamen Prüfungsregeln wiederholt werden; eine Wiederholung umfasst gleichwertige, neue Aufgaben. Termine, gegebenenfalls notwendige Vorbereitung und etwaige Entgelte werden vorher mitgeteilt.
Es dokumentiert eine bestandene Kursprüfung mit benannten Kompetenzen, Umfang und Programmstand. Es ist keine akkreditierte Personenzertifizierung und ersetzt weder Berufserfahrung noch eine auftragsbezogene Eignungsprüfung.
Solo-selbstständig? Klären Sie eine mögliche KOMPASS-Förderung mit einer offiziellen Anlaufstelle vor der Buchung. Für die Auswahl des passenden Programms können Sie ein Beratungsgespräch mit uns vereinbaren.
Academy-eigener Kompetenznachweis mit Prüfung. Das Prüfungsprogramm orientiert sich an ausgewählten Grundsätzen der ISO/IEC 17024:2026. Eine Akkreditierung oder vollständig nachgewiesene Normkonformität wird damit nicht behauptet.