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Academy-eigene Kurse · Prüfungsrahmen

Prüfungs- und Zertifikatsregeln

Hier erfahren Sie, welche Anforderungen ein Academy-Kursabschluss erfüllen muss und wie Lernziele, Prüfung und Zertifikatsfreigabe zusammenhängen. Die konkreten Inhalte und Prüfungsaufgaben richten sich nach Ihrem Kursprogramm.

ELA-PRG-RAHMENRevision 1.0 · 31.10.2026

Was dieser Prüfungsrahmen beschreibt

Die EasyELEarning Academy legt für ihre eigenen Kurse offen, welche Kompetenzen vermittelt, mit welchen Aufgaben diese geprüft und unter welchen Bedingungen Academy-Zertifikate freigegeben werden. Der Rahmen gilt gemeinsam mit dem jeweiligen Curriculum und Prüfungsplan.

Diese Rahmenregeln gelten für Prüfungen, deren Kurs- und Prüfungsplan ausdrücklich auf diese Revision verweist. Bereits gebuchte Leistungen behalten ihre vereinbarten Bedingungen, sofern keine Änderung vereinbart wird. Die Veröffentlichung ändert keine bereits geschlossenen Verträge.

Die Programme orientieren sich an ausgewählten Grundsätzen der ISO/IEC 17024:2026: nachvollziehbare Kompetenzanforderungen, geeignete Prüfungsverfahren, transparente Bewertung, geregelte Interessenkonflikte und dokumentierte Entscheidungen. Die Norm stellt Anforderungen an Personenzertifizierungsstellen und ihre Zertifizierungsprogramme. Eine veröffentlichte Kursbeschreibung allein belegt keine vollständige Normkonformität.

  • Abschluss: Academy-eigenes Kurszertifikat nach erfolgreicher Prüfung.
  • Keine akkreditierte Personenzertifizierung nach ISO/IEC 17024.
  • PECB-Prüfungen und andere externe Abschlüsse folgen den Regeln der jeweiligen ausstellenden Stelle.
  • Das Curriculum und die Abschlussanforderungen gelten für den vollständigen Kursweg. Eine 4-Stunden-Vorbereitung, ein Kurzformat oder eine reine Auffrischung erfüllt sie nicht automatisch; ein solcher Umfang wird gesondert ausgewiesen.
  • Bei Programmen mit Praxisphase oder Portfolio darf das endgültige Qualifikationszertifikat erst nach Abschluss und erfolgreicher Bewertung sämtlicher Pflichtbestandteile freigegeben werden. Ein Theorie- oder Teilnahmenachweis ist als solcher zu kennzeichnen.

Verbindlicher Programmstand vor der Anmeldung

Jeder Kurs erhält eine Programmkennung und eine datierte Revision. Vor verbindlicher Buchung müssen Curriculum, Umfang, Voraussetzungen, Prüfungsformen, Bearbeitungszeiten, Gewichtungen, Bestehensregeln, erlaubte Hilfsmittel und Abschlussart feststehen. Bei individuell geplanten Angeboten ergänzt ein schriftlicher Kurs- und Prüfungsplan die öffentlich beschriebenen Kernanforderungen.

Die in der Buchungsbestätigung benannte Revision ist für die vereinbarte Durchführung maßgeblich. Inhaltliche Änderungen während eines laufenden Kurses dürfen die vereinbarten Abschlussbedingungen nicht nachträglich verschärfen. Notwendige Änderungen sind rechtzeitig zu erläutern und mit den Teilnehmenden zu vereinbaren.

  • Eine UE entspricht 45 Minuten; Zeitstunden werden davon getrennt angegeben.
  • Unterricht, betreute Übungen, Selbstlern- oder Projektzeiten und Prüfung werden getrennt ausgewiesen.
  • Bei individuell zugeschnittenen Programmen erhalten Teilnehmende den konkreten Zeitplan vor verbindlicher Buchung.

Verzahnung mit dem AZAV-Qualitätsmanagement

Unsere Kurs- und Zertifikatsanforderungen werden mit der Dokumentenlenkung, Rollenverteilung und Nachweisführung unseres AZAV-Qualitätsmanagements verknüpft. Ein veröffentlichtes Academy-Programm ist dadurch nicht automatisch eine zugelassene AZAV-Maßnahme. Für geförderte Durchführungen müssen Träger, konkrete Maßnahme, zugelassenes Format und der jeweils gültige Maßnahmenstand gesondert passen.

Für jede Durchführung sind Zielgruppe, beruflicher Nutzen, Zugang, Lernziele, Stunden und Lernformen, geeignete Lehrkräfte, Lernbegleitung, Prüfungsplan und Nachweise in einer versionierten Kursakte zusammenzuführen. Bei einer AZAV-Maßnahme wird diese Kursakte mit der zugehörigen Maßnahmenrevision abgeglichen. Eine Änderung von Umfang, Lernformat, Praxisphase oder Abschluss darf nicht ohne Prüfung in einen zugelassenen Maßnahmenstand übernommen werden.

  • AUTHOR: erstellt und pflegt Curriculum, Prüfungsplan und zugehörige Nachweise als kontrollierte Dokumente.
  • REVIEWER: prüft die Dokumentrevision unabhängig und mit geeigneter Fachkunde; diese Governance-Rolle allein belegt keine fachliche Prüfberechtigung für Teilnehmende.
  • MANAGER: verwaltet Governance-Stammdaten, Rollen und Richtlinien. Die Wirksamsetzung einer unabhängig geprüften Dokumentrevision erfolgt durch die hierfür zuständige AZAV-Leitung.
  • AUDITOR: erhält lesenden Zugriff auf Governance- und Auditdaten. Für die tatsächliche Auditaufgabe sind Eignung und Unabhängigkeit gesondert sicherzustellen.
  • ADMIN: administriert kontrollierte Rollenprofile, Zuweisungen und Freigaberichtlinien. Administrative Rechte ersetzen keine fachliche Prüfungs- oder Zertifikatsentscheidung.
  • Für Unterricht, Praxisbetreuung, Leistungsbewertung und Zertifikatsentscheidung werden geeignete Personen zusätzlich mit ihrem fachlichen Auftrag benannt. Die Rollen und Interessenkonflikte sind vor Beginn zu prüfen; Änderungen werden nachvollziehbar dokumentiert.

Was die Kurs- und Prüfungsakte zusammenführt

Die Kursakte verbindet den vereinbarten Programmstand mit der tatsächlichen Durchführung. Lernfortschritt und Unterstützungsbedarf werden erfasst; Rückmeldungen, Beschwerden und Verbesserungsmaßnahmen fließen in die Weiterentwicklung ein. Anwesenheit und das Bestehen einer Prüfung werden getrennt dokumentiert. Dozentengeführte qualitative AZAV-Lernstandserhebungen und Unterstützungsmaßnahmen bleiben von der benoteten Academy-Abschlussprüfung getrennt; aus einer Lernstandsbeobachtung wird keine automatische Zertifikatsentscheidung.

Eine Teilnahmebescheinigung nennt den tatsächlich absolvierten Inhalt, Umfang und Zeitraum. Sie darf nicht wegen einer nicht bestandenen Abschlussprüfung durch ein unzutreffendes Kompetenzzertifikat ersetzt werden. Das Academy-Kompetenzzertifikat setzt sämtliche im Programm beschriebenen Prüfungs- und Praxisleistungen sowie die getrennte Freigabe voraus.

  • Kurskennung, Curriculum- und Maßnahmenrevision, Zugangsfeststellung und vereinbarte Teilnahmebedingungen.
  • Qualifikations- und Einsatznachweise der Lehrenden, Betreuenden, Prüfenden und freigebenden Person.
  • Stundenplan, Anwesenheit, Lernbegleitung, tatsächlich erbrachte Übungen und dokumentierte technische Störungen.
  • Prüfungsfassung, Bewertungsraster, Einzelbewertungen, Rückmeldungen, Nachbesserungen und begründete Abschlussentscheidung.
  • Bei DSB und KI-Pass zusätzlich Praxisvereinbarung, Betreuung, wiederkehrende Aufgaben, Eigenleistungsnachweis und freigegebenes Abschlussportfolio.
  • Zertifikatskennung, Ausstellungsdatum, Ablaufdatum, Freigabe und gegebenenfalls spätere Erneuerungsentscheidung.
  • Evaluation, Beschwerden, Abweichungen und wirksam geprüfte Verbesserungsmaßnahmen unter angemessenem Zugriffsschutz.

Zugang, Vorwissen und faire Bedingungen

Die Kursseite unterscheidet empfohlene Vorkenntnisse von verbindlichen Zulassungsvoraussetzungen. Verbindliche Voraussetzungen werden vor Annahme der Anmeldung anhand geeigneter Nachweise oder eines dokumentierten Einstufungsgesprächs geprüft. Gleichwertige Kenntnisse aus Berufspraxis oder anderen Bildungsangeboten können anerkannt werden, sofern die kursbezogenen Kriterien erfüllt sind.

Notwendige Anpassungen der Prüfungsbedingungen können vor der Prüfung beantragt werden. Dazu zählen beispielsweise barrierearme Unterlagen, geeignete technische Unterstützung oder ein begründeter Zeitausgleich. Die zu prüfende Kompetenz und der fachliche Bewertungsmaßstab bleiben dabei unverändert.

  • Die Unterrichtssprache und die Prüfungssprache werden ausdrücklich benannt.
  • Für Academy-eigene Angebote sind Deutsch und Englisch vorgesehen; Ungarisch betrifft ausschließlich ausdrücklich angebotene PECB-Unterrichtsformate.
  • Eine Teilnahmebescheinigung und ein bestandener, bewerteter Kursabschluss sind unterschiedliche Nachweise.

Vom Lernziel zur Prüfungsaufgabe

Der Prüfungsplan ordnet jedem wesentlichen Lernziel mindestens einen geeigneten Nachweis zu. Wissensfragen prüfen Begriffe und Zusammenhänge. Fallaufgaben, Arbeitsproben, Projektunterlagen, Rollenspiele oder Fachgespräche zeigen, ob Wissen auf berufliche Aufgaben angewendet werden kann. Ein anspruchsvoller Praxiskompetenzanspruch darf nicht ausschließlich durch das Wiedererkennen von Antworten begründet werden.

Vor dem Einsatz sind Aufgaben, Erwartungshorizont und Bewertungsraster fachlich zu prüfen. Prüfende müssen für das jeweilige Fachgebiet und die Bewertung der gewählten Prüfungsform geeignet sein. Bei mehreren Bewertenden sind Maßstäbe anhand gemeinsamer Beispiele abzugleichen.

  • Die Prüfungsunterlagen dokumentieren Aufgabenfassung, Programmrevision, Prüfungsdatum und verwendetes Bewertungsraster.
  • Übungsaufgaben dürfen den Aufbau erläutern; vertrauliche Live-Prüfungsaufgaben und Lösungen bleiben geschützt.
  • Auswertung und Rückmeldungen dienen der Verbesserung des Programms; Änderungen werden versioniert.

Transparente Bewertung und Bestehensregeln

Als Academy-Grundregel gelten mindestens 70 Prozent des gewichteten Gesamtergebnisses und mindestens 60 Prozent in jedem verpflichtenden Prüfungsteil. Zusätzlich müssen die im Kursprogramm ausdrücklich benannten kritischen Kriterien erfüllt sein. Eine gute Leistung in einem Teil gleicht einen nicht bestandenen Pflichtteil oder ein nicht erfülltes kritisches Kriterium nicht aus.

Die Gewichtung der Prüfungsteile und fachlich begründete kursbezogene Abweichungen werden vor der Anmeldung im Prüfungsplan veröffentlicht. Diese Zahlen sind Festlegungen der Academy; ISO/IEC 17024 schreibt keine allgemeine Bestehensgrenze, Prüfungsdauer oder Fragenzahl vor.

  • Bei geschlossenen Wissensfragen gibt es keine Minuspunkte. Teilpunkte sind nur zulässig, wenn das Bewertungsschema sie vorab festlegt.
  • Praktische Leistungen werden anhand beschriebener Kriterien bewertet; ein Raster von 0 bis 4 Punkten je Kriterium unterstützt die Nachvollziehbarkeit.
  • Kritische Kriterien betreffen nur vorab benannte wesentliche Fähigkeiten, zum Beispiel belastbare Nachweise, fachlich sichere Entscheidungen oder den angemessenen Umgang mit vertraulichen Daten.

Identität, Hilfsmittel und KI

Vor einer Abschlussprüfung ist die Identität der teilnehmenden Person anhand eines geeigneten Nachweises festzustellen. Bei Online-Prüfungen werden Technik, Aufsicht und Verhalten bei Verbindungsabbrüchen vorher erläutert. Eine Identitätskontrolle erfordert nicht automatisch die Speicherung einer Ausweiskopie.

Für beaufsichtigte Wissensprüfungen, mündliche Prüfungen und Rollenspiele sind externe Hilfe und generative KI nicht zugelassen, sofern der kursbezogene Prüfungsplan sie nicht ausdrücklich als Prüfungsgegenstand oder zugelassenes Hilfsmittel nennt. Bei Projektarbeiten kann KI zugelassen werden, wenn Nutzung und Quellen offengelegt, Ergebnisse fachlich geprüft und Eigenleistung im Fachgespräch nachgewiesen werden.

  • Hilfsmittel werden positiv aufgelistet; nicht aufgeführte Hilfsmittel gelten nicht automatisch als erlaubt.
  • Vertrauliche oder personenbezogene Daten dürfen nicht ohne passende Berechtigung in externe Werkzeuge eingegeben werden.
  • Eine Zertifikatsentscheidung darf nicht allein auf einer ungeprüften KI-Bewertung beruhen. Eine qualifizierte Person muss die Bewertung prüfen und verantworten.
  • Ein Täuschungsverdacht wird dokumentiert; die betroffene Person erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Die begründete Entscheidung und mögliche Wiederholung richten sich nach dem veröffentlichten Prüfungsplan.

Bewertung, Interessenkonflikte und Zertifikatsfreigabe

Da Unterricht und eigener Kursabschluss bei derselben Academy angeboten werden, müssen mögliche Interessenkonflikte ausdrücklich berücksichtigt werden. Für jede Durchführung sind Programmverantwortung, Prüfungsbewertung und abschließende Zertifikatsfreigabe zu benennen. Die Person, die die Zertifikatsentscheidung freigibt, darf die betreffende Person weder unterrichtet noch selbst geprüft haben.

Vor Freigabe eines Zertifikats müssen die erfüllten Zugangsvoraussetzungen, vollständigen Prüfungsnachweise, Bewertung und Entscheidung dokumentiert sein. Bei Prüfenden, die zugleich unterrichtet haben, sind geeignete zusätzliche Kontrollen festzulegen, zum Beispiel eine zweite fachliche Bewertung der praktischen Leistung. Fehlen geeignete Rollen oder Nachweise, darf ein Prüfungserfolg nicht als freigegeben bescheinigt werden.

Bevor eine Prüfung nach diesem Rahmen verbindlich angeboten wird, müssen geeignete Prüfende und eine getrennte Freigabe, fachlich geprüfte Aufgaben und Bewertungsraster, Identitäts- und Aufsichtsverfahren sowie die Bearbeitung von Einsprüchen organisatorisch eingerichtet sein.

  • Verkaufsinteressen, persönliche Beziehungen oder ein gewünschtes Bestehensquotenziel dürfen die fachliche Bewertung nicht verändern.
  • Ein Interessenkonflikt ist zu melden; die betroffene Bewertung oder Entscheidung ist einer geeigneten anderen Person zuzuweisen.
  • Die Veröffentlichung dieser Anforderungen ersetzt nicht den Nachweis, dass die Kontrollen im konkreten Prüfungsverfahren durchgeführt wurden.

Ergebnis, Rückmeldung und Wiederholung

Teilnehmende erhalten eine nachvollziehbare Ergebnisübersicht mit Prüfungsteilen, erreichter Bewertung, Bestehensentscheidung und Hinweisen zu nicht erfüllten Kriterien. Die Freigabe des Ergebnisses soll innerhalb von 14 Kalendertagen nach vollständigem Eingang aller vorgesehenen Prüfungsleistungen erfolgen; notwendige Verzögerungen sind zu erläutern.

Nicht bestandene Pflichtteile können grundsätzlich zweimal innerhalb von zwölf Monaten wiederholt werden. Bereits bestandene Teile können angerechnet werden, wenn Lernziele und Prüfungsanforderungen zwischenzeitlich unverändert geblieben sind. Die Wiederholung verwendet eine fachlich gleichwertige neue Aufgabe. Kosten und Termine einer Wiederholung werden vor deren verbindlicher Vereinbarung mitgeteilt.

  • Ein dokumentierter technischer Abbruch ohne bewertbare Eigenleistung zählt nicht als Fehlversuch.
  • Bei nachgewiesener Täuschung wird gesondert begründet, ob und unter welchen Bedingungen eine Wiederholung zulässig ist.
  • Eine abweichende kursbezogene Wiederholungsregel muss vor der ursprünglichen Anmeldung feststehen.

Einspruch und Beschwerde

Wer eine Zulassungs-, Bewertungs- oder Zertifikatsentscheidung überprüfen lassen möchte, kann einen begründeten Einspruch an studies@easyelearning.academy richten. Für eine zeitnahe Klärung sollte dies innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe erfolgen. Der Eingang ist grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen zu bestätigen. Die Überprüfung muss durch eine geeignete Person erfolgen, die an der angegriffenen Entscheidung nicht beteiligt war.

Beschwerden zum Ablauf, Verhalten oder zu organisatorischen Bedingungen können über denselben Kontakt eingereicht werden. Einspruch und Beschwerde werden getrennt von der ursprünglichen Bewertung dokumentiert. Die Entscheidung wird begründet mitgeteilt; aus der sachlichen Inanspruchnahme des Verfahrens darf kein Nachteil für künftige Prüfungen entstehen.

  • Die interne Vier-Wochen-Empfehlung beschränkt keine gesetzlichen Rechte.
  • Im Prüfungsverfahren erhobene Informationen werden nur den zuständigen Personen zugänglich gemacht.
  • Ein dokumentierter Abschluss des Vorgangs und erforderliche Verbesserungsmaßnahmen gehören zur Bearbeitung.

Was auf dem Academy-Zertifikat steht

Ein Academy-Zertifikat bescheinigt den erfolgreich geprüften Kompetenzstand im ausgewiesenen Geltungsbereich und gilt höchstens drei Jahre ab Ausstellung. Es ist keine akkreditierte Personenzertifizierung. Die begrenzte Gültigkeit ersetzt weder kontinuierliche berufliche Aktualisierung noch einen gesondert vereinbarten Überwachungsprozess.

Das Zertifikat nennt die ausstellende Academy, die identifizierte Person, die Programmbezeichnung und Revision, den geprüften Geltungsbereich, das Prüfungs-, Ausstellungs- und Ablaufdatum sowie eine eindeutige Zertifikatskennung und die autorisierte Freigabe. Der Stundenumfang unterscheidet Unterricht und gegebenenfalls Prüfung oder Projektarbeit. Es bescheinigt nur tatsächlich erfolgreich bewertete Leistungen.

  • Ein Kurszertifikat ersetzt keine gesetzliche Bestellung, behördliche Zulassung, Berufsanerkennung oder externe Herstellerzertifizierung.
  • Bei Cambridge-Vorbereitung ist ein Academy-Kursabschluss kein Cambridge-C1-Advanced-Prüfungsergebnis.
  • Die Echtheit kann unter Angabe der Zertifikatskennung bei studies@easyelearning.academy angefragt werden. Ein öffentlicher Personenregistereintrag oder QR-Prüfservice wird nur zugesagt, wenn er für das konkrete Zertifikat tatsächlich bereitsteht.
  • Nachgewiesene Falschangaben oder unrechtmäßig erlangte Ergebnisse können eine begründete Berichtigung oder Rücknahme auslösen; die betroffene Person ist vorher anzuhören.

Vertraulichkeit und Aufbewahrung

Prüfungsaufgaben, Lösungen, persönliche Ergebnisse und eingereichte Arbeitsproben sind gegen unberechtigten Zugriff zu schützen. Personen mit Zugriff müssen an Vertraulichkeit und ihren jeweiligen Prüfungsauftrag gebunden sein. Für Fall- und Projektarbeiten werden anonymisierte oder freigegebene Unterlagen verwendet.

Vor der Anmeldung sind die Zwecke der Verarbeitung, Zugriffsberechtigungen, Aufbewahrungsfristen und Betroffenenrechte in den einschlägigen Datenschutzhinweisen zu erläutern. Das Prüfungsprogramm legt keine pauschale dauerhafte Speicherung sämtlicher Prüfungsdaten fest. Auskunft zur Echtheit eines Zertifikats erfolgt datensparsam und nach Prüfung der Anfrage.

Gültigkeit: höchstens drei Jahre

Academy-eigene Kompetenzzertifikate gelten höchstens drei Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Ausstellungs- und Ablaufdatum werden ausdrücklich auf dem Zertifikat dokumentiert. Eine kürzere Gültigkeit muss im vereinbarten Programm ausgewiesen sein. Die Frist beginnt erst nach erfolgreicher Bewertung aller Pflichtleistungen und der autorisierten Zertifikatsentscheidung.

Beim DSB beginnt die Gültigkeit damit erst nach der Theorieprüfung, dem vollständigen zwölfmonatigen Volontariat mit zwölf freigegebenen Praxisnachweisen, der Abschlussverteidigung und der Zertifikatsfreigabe. Ein vorläufiger Theorie- oder Teilnahmenachweis startet die Gültigkeit des endgültigen DSB-Zertifikats nicht.

Eine Erneuerung erfolgt nicht automatisch und nicht allein gegen Zahlung. Vor Ablauf werden die aktuellen kursbezogenen Kompetenzen und ihre Anwendung anhand geeigneter Nachweise geprüft. Je nach Programm umfasst dies aktuelle Arbeitsproben oder Praxisnachweise, eine fachliche Aktualisierung und eine geeignete Kenntnis- oder Anwendungsprüfung beziehungsweise ein Fachgespräch. Umfang, Bewertungsmaßstab, Kosten und Fristen sind vor Vereinbarung der Erneuerung schriftlich mitzuteilen.

Erst eine dokumentierte positive Bewertung und eine neue getrennte Freigabe begründen ein erneuertes Zertifikat mit neuem Ausstellungs- und Ablaufdatum, wiederum für höchstens drei Jahre. Nach Ablauf darf der frühere Abschluss weiterhin als historische Qualifikation angegeben werden, jedoch nicht als aktuell gültiges Academy-Kompetenzzertifikat. Externe Abschlüsse, etwa von PECB, behalten ihre eigenen Gültigkeits- und Erneuerungsregeln.

Fragen zum Programm

Ist das Academy-Zertifikat eine akkreditierte Personenzertifizierung?

Nein. Es ist ein Academy-eigener, durch Prüfung nachgewiesener Kursabschluss. Die Orientierung des Prüfungsprogramms an ausgewählten Grundsätzen der ISO/IEC 17024:2026 ist keine Akkreditierung und kein pauschaler Nachweis vollständiger Normkonformität.

Was bedeutet „in Anlehnung an ISO/IEC 17024“ konkret?

Wir beschreiben Kompetenzen, verknüpfen Lernziele mit Prüfungsaufgaben und regeln Bewertung, Interessenkonflikte, Entscheidungen sowie Einsprüche. Welche Anforderungen für einen Kurs gelten, zeigt das veröffentlichte Programm. Die organisatorische Umsetzung muss für jede Prüfung nachgewiesen werden.

Gibt die ISO/IEC 17024 eine Bestehensgrenze von 70 Prozent vor?

Nein. Die Academy legt ihre Grenzen und Gewichtungen fachlich fest. Der gemeinsame Ausgangspunkt sind 70 Prozent insgesamt, mindestens 60 Prozent in jedem Pflichtteil und erfüllte kritische Kriterien. Abweichungen müssen vor der Anmeldung im Kursprogramm stehen.

Kann ich mit Berufserfahrung statt eines bestimmten Vorkurses teilnehmen?

Wenn das Kursprogramm gleichwertige Kenntnisse zulässt, können nachvollziehbare berufliche Erfahrungen oder andere Bildungsnachweise berücksichtigt werden. Die Zulassung wird vor Annahme der Anmeldung geprüft und dokumentiert.

Darf ich KI bei der Abschlussprüfung verwenden?

Nur soweit es der Prüfungsplan ausdrücklich erlaubt. Bei beaufsichtigten Wissensprüfungen und Fachgesprächen ist externe Unterstützung grundsätzlich nicht zugelassen. In freigegebenen Projektarbeiten muss KI-Nutzung offengelegt und die eigene fachliche Leistung nachgewiesen werden.

Was passiert, wenn ein Prüfungsteil nicht bestanden ist?

Die Ergebnisübersicht benennt die nicht erfüllten Kriterien. Im Regelfall sind zwei Wiederholungen der nicht bestandenen Pflichtteile innerhalb von zwölf Monaten möglich. Termine, Anerkennung bereits bestandener Teile und etwaige Kosten werden vor der Wiederholung geklärt.

Wie lange gilt das Academy-Zertifikat?

Höchstens drei Jahre ab Ausstellung nach vollständig erfüllten Abschlussanforderungen. Das Ablaufdatum steht auf dem Zertifikat. Für eine Erneuerung werden aktuelle Kompetenz und Anwendung nach den kursbezogenen Anforderungen erneut bewertet und getrennt freigegeben. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.

Wie kann eine Bewertung überprüft werden?

Ein begründeter Einspruch kann an studies@easyelearning.academy gesendet werden, möglichst innerhalb von vier Wochen. Die Überprüfung muss durch eine geeignete Person erfolgen, die an der beanstandeten Entscheidung nicht beteiligt war. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Kann die Academy auch ein Cambridge- oder PECB-Zertifikat ausstellen?

Externe Zertifikate werden nach den Regeln und durch die zuständigen externen Stellen vergeben. Ein Academy-Abschluss in einem Vorbereitungskurs ersetzt weder eine Cambridge-Prüfung noch eine PECB-Zertifizierungsentscheidung.