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Konzern-Datenschutzbeauftragter – 3 Tage und 6 Monate Transferpraxis

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Gesamtpreis inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer
  • Lernformat
Allgemeine Geschäftsbedingungen

EasyELEarning Academy · ELA-PRG-KDSB

Konzern-Datenschutzbeauftragter – 3 Tage und 6 Monate Transferpraxis

Datenschutz über Gesellschaften und Länder hinweg koordinieren: Rollen sauber trennen, gemeinsame Systeme steuern, internationale Datenflüsse bewerten und der Konzernleitung entscheidungsfähige Informationen liefern.

Umfang und Ablauf

24 UE Live-Training an drei Tagen; eine UE umfasst 45 Minuten. Im dritten Tag ist eine 60-minütige Wissensprüfung vorgesehen. Anschließend sechs Monate berufsbegleitendes Transferportfolio mit sechs Aufgaben und Feedback; abschließendes Fachgespräch von 45 Minuten. Der individuelle Praxisarbeitsumfang wird vor Beginn vereinbart.

Enthaltene Leistungen

Drei Tage Live-Training mit digitalen Unterlagen, erster Wissensprüfungsversuch, sechs Transferaufgaben über sechs Monate mit fachlichem Feedback und erforderlicher Überarbeitung, Abschlussportfolio, erstes 45-minütiges Fachgespräch und Zertifikatsausstellung nach erfolgreichem Gesamtabschluss. Präsenz betrifft die drei Trainingstage; die Transferbegleitung erfolgt insbesondere online. Verpflegung bei Präsenz ist enthalten, Übernachtung nicht.

Zielgruppe

Erfahrene Datenschutzbeauftragte, zentrale Datenschutzteams und Datenschutzmanager mit Verantwortung für mehrere Gesellschaften oder internationale Strukturen.

Inhalte und Praxis

  • Konzernstruktur, Zuständigkeit und DSB-Organisation: Gesellschaften, Rechtsräume und Entscheidungsbefugnisse unterscheiden; zentrale und lokale Rollen, Erreichbarkeit, Ressourcen und Interessenkonflikte strukturieren.
  • Verantwortlichkeit und konzerninterne Zusammenarbeit: Gemeinsame Systeme und Services auf tatsächliche Rollen prüfen; Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit nicht allein aus der Konzernzugehörigkeit ableiten.
  • Internationale Datenflüsse und TIA-Steuerung: Transferlandkarte, Übermittlungsinstrumente, TIA-Nachweise, ergänzende Maßnahmen und Wiederbewertung über mehrere Gesellschaften konsistent steuern.
  • Gemeinsame Systeme, DSFA und Schutzmaßnahmen: Konzernweite HR-, CRM- oder KI-Systeme mit lokalen Anforderungen, DSFA-Verantwortung, Zugriffen, Löschung und lokalen Ausnahmen beurteilen.
  • Konzernweite Vorfälle und Kommunikation: Mehrere Verantwortliche, lokale Fristen, abgestimmte Lagebilder und getrennte Meldeentscheidungen in einer Vorfallsübung koordinieren.
  • Auditprogramm, Führungskräftebericht und Prüfung: Risiken, Stichproben, lokale Umsetzung, Kennzahlen und Managemententscheidungen in einem konzernweiten Kontrollprogramm verbinden.
  • Praxisportfolio · 1 · Gesellschafts- und Governance-Landkarte: Bearbeitung eines abgegrenzten Konzernfalls mit eigener Begründung, strukturiertem Feedback und dokumentierter Überarbeitung.
  • Praxisportfolio · 2 · Rollen- und Vertragsmatrix für gemeinsame Services: Bearbeitung eines abgegrenzten Konzernfalls mit eigener Begründung, strukturiertem Feedback und dokumentierter Überarbeitung.
  • Praxisportfolio · 3 · Transferregister und vertiefte TIA: Bearbeitung eines abgegrenzten Konzernfalls mit eigener Begründung, strukturiertem Feedback und dokumentierter Überarbeitung.
  • Praxisportfolio · 4 · DSFA-/Kontrollkonzept für ein gemeinsames System: Bearbeitung eines abgegrenzten Konzernfalls mit eigener Begründung, strukturiertem Feedback und dokumentierter Überarbeitung.
  • Praxisportfolio · 5 · Gesellschaftsübergreifende Vorfallsübung: Bearbeitung eines abgegrenzten Konzernfalls mit eigener Begründung, strukturiertem Feedback und dokumentierter Überarbeitung.
  • Praxisportfolio · 6 · Auditprogramm, Maßnahmensteuerung und Leitungsbericht: Bearbeitung eines abgegrenzten Konzernfalls mit eigener Begründung, strukturiertem Feedback und dokumentierter Überarbeitung.

Prüfung und Abschluss

  • Wissensprüfung: 60 Minuten · 25 %
  • Transferportfolio: Sechs Monate · 50 %
  • Abschlussverteidigung: 45 Minuten · 25 %

Bestanden bei mindestens 70 % im gewichteten Gesamtergebnis und mindestens 60 % in jedem verpflichtenden Prüfungsteil. Zusätzlich müssen die als kritisch bezeichneten Kriterien jeweils mindestens 2 von 4 Rubrikpunkten erreichen; ein kritisches Defizit wird nicht durch andere Leistungen ausgeglichen. Diese Schwellen sind Regeln der Academy, keine von ISO/IEC 17024 vorgeschriebenen Werte. Jeder der sechs Pflichtnachweise muss mindestens 60 % erreichen und alle kritischen Kriterien erfüllen. Die Abschlussverteidigung ist erst nach Freigabe aller sechs Nachweise möglich.

Voraussetzungen

Nachgewiesene DSB-Fachkenntnisse und belastbare Datenschutzpraxis, beispielsweise durch das vollständige Academy-DSB-Programm oder gleichwertige Qualifikation und Praxis. Vor der Buchung werden Vorwissen, Aufgabenprofil und Zugang zu einem geeigneten Konzernfall geprüft. Ein bestimmter Zertifikatsanbieter ist nicht vorgeschrieben.

Einordnung des Nachweises

Geprüfte Aufbaukompetenz für datenschutzbezogene Governance, internationale Datenflüsse und koordinierte Kontrollen in Unternehmensgruppen; einschließlich Theorie, sechs freigegebenen Transfernachweisen und Abschlussverteidigung. Academy-eigener Kursabschluss mit Prüfung; keine akkreditierte Personenzertifizierung nach ISO/IEC 17024, keine PECB-Zertifizierung und kein Datenschutzsiegel für eine Organisation oder Verarbeitung. Der Bezug auf ISO/IEC 17024 beschreibt die Orientierung des Prüfungsprogramms an ausgewählten Grundsätzen. Kein eigener gesetzlicher Pflichttitel. Eine Konzernstruktur ist keine pauschale Ausnahme von Anforderungen an die einzelnen Verantwortlichen. Die konkrete Benennung, Erreichbarkeit und Eignung sind gesondert zu beurteilen. Nach der Academy-Regel gilt dieses Zertifikat höchstens drei Jahre ab Ausstellung. Es wird erst ausgestellt, wenn sämtliche Programm- und Prüfungsanforderungen erfüllt und die Zertifikatsentscheidung dokumentiert sind. Die Frist beginnt nicht mit der Anmeldung oder dem Kursstart. Die konkrete Laufzeit und das Ablaufdatum werden im Zertifikat angegeben; eine kürzere Laufzeit gilt nur, wenn sie im jeweiligen Kurs- oder Prüfungsprogramm ausdrücklich ausgewiesen ist. Es gibt keine automatische Verlängerung. Eine Erneuerung setzt die dokumentierte Prüfung aktuellen Wissens und der zum Programm passenden Anwendungspraxis voraus, anhand aktueller Nachweise und/oder einer geeigneten Aktualisierungs- oder Kompetenzprüfung. Dafür ist nicht pauschal der erneute Kauf des vollständigen Kurses erforderlich. Auch ein erneuertes Academy-Zertifikat gilt höchstens drei Jahre ab seiner Ausstellung. Teilnahme und bestandene Prüfung bleiben als datierte historische Tatsachen nachweisbar; daraus folgt keine unbefristete Gültigkeit als aktueller Kompetenznachweis.

Vollständiges Curriculum Prüfungs- und Zertifikatsregeln

Sie buchen das vollständige Programm im gewählten Leistungsumfang und Lernformat. Unterrichtszeiten, Lehrperson, Unterrichts-, Material- und Prüfungssprache sowie den Ablauf stimmen wir mit Ihnen ab. Ein bestimmter Kurstermin wird erst gesondert bestätigt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Bestellung die Zugangsvoraussetzungen. Die AGB gelten ergänzend.