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KOMPASS-Förderung

Bis zu 4.500 € Zuschuss für die Weiterbildung

Neue Kompetenzen für die Selbstständigkeit - mit staatlicher Unterstützung 
Das Bundesprogramm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) unterstützt berufliche Weiterbildungen. 
Förderberechtigte können 90 % der förderfähigen Nettokurskosten bis zu einem Zuschuss von 4.500 € erhalten. 
Maßgeblich sind der individuelle Weiterbildungsbedarf und die Fördervoraussetzungen.


Für wen kommt KOMPASS infrage? 

Das Programm richtet sich bundesweit an gewerblich oder freiberuflich Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland. Voraussetzung ist eine mindestens zweijährige Tätigkeit am Markt im Haupterwerb. Es dürfen Beschäftigte im Umfang von maximal einer Vollzeitstelle vorhanden sein. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich. Weitere Voraussetzungen werden im offiziellen Beratungsgespräch geprüft.

Welche Weiterbildungen werden unterstützt? 

Infrage kommen beruflich relevante Qualifizierungen, beispielsweise zum Ausbau digitaler, fachlicher oder methodischer Kompetenzen. Die Weiterbildung muss mindestens 20 Zeitstunden umfassen und innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks abgeschlossen werden. Ob ein konkreter Kurs zum individuellen Bedarf passt und gefördert werden kann, prüft die KOMPASS-Anlaufstelle.

Die Förderung in Zahlen

Möglicher Zuschuss (90%)

4500,00€


Verbleibender Netto-Eigentanteil
​

500,00 € 


Vollständig förderfähige  Nettokurskosten

5000,00 € 

Hinweis: Rechenbeispiel bei erfüllten Fördervoraussetzungen. Umsatzsteuer, Prüfungsgebühren und weitere nicht förderfähige Nebenkosten werden nicht durch KOMPASS erstattet.

So gelangen Sie zur Förderung




1. Kursinformationen anfordern
Für den Antrag wird zunächst ein unverbindliches Angebot mit Inhalten, Terminen und Umfang der geplanten Weiterbildung erstellt.



2. Offizielle KOMPASS-Anlaufstelle kontaktieren 
Dort findet eine kostenfreie Erstberatung statt. Bei entsprechender Eignung wird der Qualifizierungsscheck ausgestellt.


3. Erst danach verbindlich buchen
Sobald der Qualifizierungsscheck vorliegt, erfolgt die finale Kursbuchung. Anschließend wird die vereinbarte Weiterbildung absolviert.


 
4. Kostenerstattung beantragen
Nach erfolgreichem Abschluss wird mit Unterstützung der Anlaufstelle der Erstattungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gestellt.

Wichtig: Die Weiterbildung muss zunächst selbst bezahlt werden. Der Qualifizierungsscheck ist noch keine verbindliche Förderzusage; über die Erstattung entscheidet die Bewilligungsbehörde. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Planen Sie ausreichend Vorlauf ein: Die monatliche Ausgabe von Qualifizierungsschecks ist derzeit bundesweit begrenzt.

Kursinformationen für KOMPASS anfordern Offizielle KOMPASS-Seite des BAMS