AZAV-Förderung: Bis zu 100 % Kostenübernahme
Zertifizierte Weiterbildungen über den Bildungsgutschein finanzieren.
Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) garantiert
höchste Qualitätsstandards in der beruflichen Weiterbildung.
Über einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters lassen
sich die Kosten für zertifizierte Kurse und Trainingsmaßnahmen vollständig oder anteilig refinanzieren
– ein entscheidender Vorteil für Unternehmen und Fachkräfte.
Für wen kommt die AZAV-Förderung infrage?
Die Förderung richtet sich an zwei Hauptzielgruppen: Zum einen an Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes zukunftssicher weiterbilden möchten (hier sind auch Lohnkostenzuschüsse möglich). Zum anderen an Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die durch eine gezielte Qualifizierung ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig verbessern wollen.
Welche Weiterbildungen werden unterstützt?
Gefördert werden ausschließlich Weiterbildungsmaßnahmen, die offiziell nach AZAV zertifiziert und zugelassen sind. Infrage kommen Kurse zum Ausbau fachlicher, methodischer oder digitaler Kompetenzen (z. B. im Bereich Qualitätsmanagement, Sprachen oder IT-Sicherheit). Ob ein spezifischer Lehrgang für die persönliche oder unternehmerische Situation förderfähig ist, entscheidet die zuständige Beratungsstelle der Arbeitsagentur.
Die Förderung im Überblick
Für Arbeitgeber
Zusätzliche Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildungszeit möglich (abhängig von der Unternehmensgröße).
Qualitätsgarantie
Staatlich anerkanntes Siegel für höchste Transparenz und Qualität in der Lehre
Lehrgangskosten
Bis zu 100% Übernahme der Kurs- und Prüfungsgebühre
So gelangen Sie zur Förderung
Passendes, AZAV-zertifiziertes Kursangebot auswählen. Für den Antrag bei der Arbeitsagentur werden genaue Informationen zu Lehrgangsziel, Dauer und Kosten benötigt.
Termin bei der örtlichen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vereinbaren. Dort wird die individuelle Fördervoraussetzung geprüft und der Bildungsgutschein ausgestellt.
Den bewilligten Bildungsgutschein
(im Original) vor Kursbeginn beim Bildungsträger einreichen, um die verbindliche Anmeldung abzuschließen.
Die Weiterbildung absolvieren. Die Abrechnung der Kurskosten erfolgt im Regelfall direkt zwischen dem Bildungsträger und der ausstellenden Behörde.
Wichtig: Ein Bildungsgutschein ist in der Regel zeitlich befristet (oftmals 3 Monate) und muss innerhalb dieser Frist für eine Maßnahme eingelöst werden. Die Teilnahme an einem Kurs darf erst nach Ausstellung des Bildungsgutscheins beginnen. Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Bildungsgutscheins besteht nicht.
AZAV-zertifizierte Kurse anfragen Infos zum Bildungsgutschein (Arbeitsagentur)